Novum: Das GZ Kehl koordiniert 2014 die Suchmaßnahmen im #Elsass – #25JahreGZKehl (2/11)
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Im Juni 2014 meldet ein Mann seine damals 41-jährige Ehefrau aus dem Elztal im Landkreis Emmendingen als vermisst. Die Polizei startet sofort eine groß angelegte Suchaktion. Da das Paar in der Gemeinde bestens bekannt ist, unterstützen die Anwohner die Beamtinnen und Beamten, leider vergebens!
Zehn Tage später gibt die Staatsanwaltschaft Freiburg bekannt, dass der Ehemann wegen des Verdachts, seine Ehefrau getötet zu haben, festgenommen wurde.
Was war geschehen?
Der Polizei Freiburg lagen inzwischen Hinweise vor, die den Mann belasteten. Ein Zeuge hatte gesehen, wie er einen großen Ski-Sack mit schwerem Inhalt auf die Ladefläche seines Pick-Ups verlud.
Bei seiner Vernehmung gestand der Mann, seine Frau im Streit getötet und in einem Waldstück im französischen Elsass vergraben zu haben.
Damit kommt unser GZ Kehl ins Spiel und gleich mit einem Novum:
Die französische Justiz entscheidet, dass die Suche des Leichnams auf französischem Hoheitsgebiet unter Federführung des Gemeinsamen Zentrums Kehl zusammen mit den Ermittlerinnen und Ermittler der Kriminalpolizei Freiburg durchgeführt werden darf.
Auch der Ehemann wird von Deutschland nach Frankreich mitgenommen, um den Einsatzkräften zu zeigen, wo er sein Opfer vergraben hat. Im Jahr 2014 ist dies eine bemerkenswerte Besonderheit.
Das Problem: Selbst der Tatverdächtige kann, in Anbetracht der Weitläufigkeit des von ihm zuvor benannten Suchgebiets (etwa 40×20 km), keine genauen Angaben mehr machen, wo er seine Frau vergraben hat. Nach einem Monat Suche wird der Leichnam schließlich geborgen.
Noch am Fundort werden unter Leitung der französischen Kriminalpolizei kriminaltechnische Maßnahmen durchgeführt und im Anschluss sämtliche Beweismittel und der Leichnam der Ehefrau mit Einverständnis der französischen Justiz an die deutschen Behörden zur weiteren Durchführung der Ermittlungen übergeben.
Das GZ Kehl unterstützt bei diesem Fall technisch und bei der polizeilichen und justizielle Zusammenarbeit, insbesondere als Sprachmittler.
Übrigens:
Das Landgericht Freiburg verurteilte den Ehemann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 6 Monaten.