Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung

Zur verstärkten Verhütung und Bekämpfung von Korruption beschloss die Landesregierung im Oktober 1996 die Einrichtung der „Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung“ – KGK – beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

Aufgabe und Zielsetzung der KGK unter Leitung des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen. Hierzu sollen in der Koordinierungsgruppe insbesondere

  • Empfehlungen zur Verhütung von Korruption erarbeitet und aktualisiert, bereits ausgesprochenen Empfehlungen evaluiert,
  • Möglichkeiten von behördenübergreifend besetzten Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Korruption unterstützt,
  • Kontakte zur Leitung von Großprojekten in Baden-Württemberg hergestellt und über Maßnahmen zur Korruptionsprävention informiert,
  • Behördenübergreifende Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen konzipiert, organisiert und entsprechendes Lehrmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Zur Umsetzung der o.g. Zielsetzung treffen sich die Mitglieder der KGK in der Regel einmal jährlich.

Mitglieder der KGK

Als ständige Mitglieder sind in der KGK vertreten:​

Anlassbezogen werden insbesondere hinzugezogen:​