Sextortion – wenn der Online-Flirt zur Erpressung wird
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Das Bundeskriminalamt warnt vor dem Phänomen „Sextortion“ – eine Wortzusammensetzung aus den beiden englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung).
Bei sexueller Erpressung im Internet drohen die Täter/innen mit der Veröffentlichung von eindeutigen Darstellungen der Opfer, wie z.B. Nacktbilder, wenn Geldforderungen nicht erfüllt werden.
Falls Sie bereits erpresst werden, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei oder einer Online-Wache.
Kontaktieren Sie den Betreiber der entsprechenden Webseite und veranlassen Sie, dass das veröffentlichte Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
Brechen Sie den Kontakt zum/zur Täter/in sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
Sicheren Sie alle Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshots.
Weitere Informationen zum Phänomen Sextortion und wie Sie sich davor schützen können, finden Sie unter: