Sextortion – wenn der Online-Flirt zur Erpressung wird

Foto BKA Sextortion
Das Bundeskriminalamt warnt vor dem Phänomen „Sextortion“ – eine Wortzusammensetzung aus den beiden englischen Wörtern Sex und Extortion (Erpressung).
Bei sexueller Erpressung im Internet drohen die Täter/innen mit der Veröffentlichung von eindeutigen Darstellungen der Opfer, wie z.B. Nacktbilder, wenn Geldforderungen nicht erfüllt werden.📱💻
Falls Sie bereits erpresst werden, sollten Sie die folgenden Punkte beachten:
➡️Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
➡️Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei oder einer Online-Wache.
➡️Kontaktieren Sie den Betreiber der entsprechenden Webseite und veranlassen Sie, dass das veröffentlichte Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
➡️Brechen Sie den Kontakt zum/zur Täter/in sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
➡️Sicheren Sie alle Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshots.
Weitere Informationen zum Phänomen Sextortion und wie Sie sich davor schützen können, finden Sie unter:
Informationen
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