Halloween: Streiche und ihre Folgen

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern „Süßes oder Saures!“. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.

In der Nacht vor Allerheiligen wird auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird gern ein Streich gespielt; folgend dem originalen Spruch aus dem Englischen „trick or treat“. Einige der Streiche sind harmlos, andere können jedoch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.

Denn aus einem nicht böse gemeinten Streich kann leicht eine ungewollte Sachbeschädigung werden. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.

Auch wer nur mit dabei ist bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche. Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.

Sollten Sie Zeuge einer solchen Straftat werden oder selbst davon betroffen sein, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.

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